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Voraussetzungen
Grundsätzlich wird, wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen, keine bestimmte schulische oder berufliche Bildung rechtlich vorgeschrieben.
Für Menschen mit Behinderung besteht die Möglichkeit, über das Reha/SB-Team der Agentur für Arbeit Nordhausen Informationen zu einem Ausbildungsbeginn im OEBW e.V. zu erhalten.
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